Beteiligung an der DIVE Turbinen GmbH & Co. KG

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Mit Genussrechten beteiligen Sie sich an unserem Erfolg, unterstützen das Firmenwachstum und leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende.

Seit über 15 Jahren bauen wir innovative Wasserkraftwerke mit der DIVE-Turbine und haben uns damit in der Wasserkraftszene und darüber hinaus ein hohes Ansehen erarbeitet.

Unser Ziel ist es, mit einzigartiger Technik eine Lösung für den Konflikt von Umweltschutz (Fischschutz) und Klimaschutz (Erneuerbare Energien) zu bieten. Wir können mit der fischschonenden DIVE-Turbine echte ökologische Wasserkraftwerke realisieren.  

Außerdem fokussieren wir uns darauf, mit effizienter Technik alte Wasserkraftwerke zu modernisieren, um mit minimalen Ressourceneinsatz und ohne zusätzliche Eingriffe in die Natur die Lebensdauer der Anlagen erneut auf über 80 Jahre zu steigern.

Das ist echte #NACHHALTIGKEIT an der Sie sich beteiligen können!

Dafür sprechen nachfolgende Gründe: 

  • Politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgen für Boom der Wasserkraft
  • Einzigartige Lösungen in der Wasserkraft
  • Fischschonende Wasserkraft und Modernisierung im Bestand
  • Etablierte Marke „DIVE-Turbine“ in der Wasserkraft
  • Fester Stamm aus namhaften Kunden
  • Mit Abstand höchster Auftragsbestand seit Unternehmensgründung
  • Volle Auslastung über das Jahr 2023 hinaus
  • Weltweit vertreten, jetzt auch mit Projekten in Kanada und Skandinavien
  • Wachstumsfinanzierung zur Steigerung des Unternehmenserfolgs
  • Anlage ab 2.000€ möglich
  • Jährliche Verzinsung von bis zu 5% (Grundverzinsung + Bonuszins)
  • Zusätzliche Regelung zur Anpassung der Zinssätze bei steigender Inflation

Weitere Informationen zu unseren Genussrechten erhalten Sie unter: https://genussrechte.org/dive/

Wir freuen uns, wenn Sie auch Ihr Netzwerk über uns informieren. #nachhaltiginvestieren

Aus regulatorischen Gründen ist diese Seite zur Zeit nur auf Deutsch verfügbar. Gerne können Sie sich auch aus dem Ausland beteiligen (außer aus USA), Voraussetzung für eine Investition ist ein SEPA-fähiges Konto.

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

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